🛠️ Umsetzung der Auflagen für die Parzelle

Nach der Zuteilung oder Übernahme einer Parzelle kann der Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e. V. bestimmte Auflagen erteilen.
Diese dienen der Einhaltung der Kleingartenordnung und sollen sicherstellen, dass die jeweilige Parzelle den geltenden Bestimmungen entspricht.

Die entsprechenden Auflagen sind den Beteiligten bereits bekannt. Grundsätzlich werden Auflagen nicht nachträglich festgelegt.
Eine nachträgliche Festsetzung erfolgt ausschließlich, wenn illegale bauliche Anlagen festgestellt werden, die zuvor nicht vorhanden waren,
oder wenn die im Pachtvertrag festgelegten Regelungen zur kleingärtnerischen Nutzung nicht erfüllt werden.

Typische Auflagen können sein:

  • Rückbau- oder Abrissmaßnahmen: Entfernen nicht genehmigter Bauten, Überbauten oder Anbauten.
  • Pflege- und Instandsetzungsarbeiten: Wiederherstellung von Gartenwegen, Zäunen, Lauben oder Wasseranschlüssen.
  • Gartenpflege: Beseitigung von Wildwuchs, abgestorbenen Pflanzen oder unzulässigen Bepflanzungen.
  • Entsorgungspflichten: Ordnungsgemäße Beseitigung von Gartenabfällen, Baumaterialien oder nicht mehr verwendbaren Gegenständen.
  • Nachweise über ausgeführte Arbeiten: Gegebenenfalls Fotodokumentation oder Rückmeldung an den Bezirksverband nach erfolgter Umsetzung.

Fristen und Kontrolle:

In der Regel wird im Schreiben des Bezirksverbands eine konkrete Frist genannt, innerhalb derer die Arbeiten abgeschlossen sein müssen.
Nach Ablauf dieser Frist erfolgt meist eine Kontrolle durch den Kolonievorstand oder den Bezirksverband.
Werden die Auflagen nicht fristgerecht umgesetzt, kann dies Auswirkungen auf die Verpachtung oder künftige Vergaben haben.

Empfohlene Vorgehensweise:

  • Prüfen Sie das Schreiben genau und halten Sie die genannten Termine ein.
  • Erledigen Sie die Arbeiten sachgerecht und umweltfreundlich.
  • Dokumentieren Sie die Umsetzung (Fotos, kurze Beschreibung).
  • Informieren Sie nach Abschluss die zuständige Ansprechperson im Bezirksverband oder Kolonievorstand.

Ziel der Auflagen ist es, die Parzelle in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen und eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten.