🏠 Lauben und Nebenanlagen
(maximal ein Drittel der Parzellenfläche)

Neben der gärtnerischen und der Erholungsnutzung dürfen sich auf einer Kleingartenparzelle auch
bauliche Anlagen befinden. Diese dienen in erster Linie der
Erholung, Aufbewahrung und Nutzung innerhalb des Gartens und müssen sich in
Art und Größe an die Vorgaben des
Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) sowie an die
Richtlinien des Bezirksverbands Spandau der Kleingärtner e. V. halten.

Was sind bauliche Anlagen?

Als bauliche Anlagen gelten alle Einrichtungen, die:

  • aus künstlichen Stoffen oder Baustoffen hergestellt sind, und
  • in einer auf Dauer gedachten Weise mit dem Erdboden verbunden sind.

Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Einrichtung
allein durch ihr Eigengewicht auf dem Boden ruht – also ohne Fundament oder feste Verankerung.
Beispiele hierfür:

  • Lauben oder Gartenhäuser,
  • Freisitze, Anbauten oder Nebenbauten,
  • Wege, befestigte Flächen oder Terrassen,
  • kleine Geräteschuppen oder überdachte Abstellbereiche.

Flächenbegrenzung und Vorschriften

Der Anteil der Laube und aller baulichen Nebenanlagen darf zusammen
maximal ein Drittel der gesamten Parzellenfläche betragen.

  • Die Laube selbst darf in der Regel nicht größer als 24 m² Grundfläche sein (einschließlich überdachter Freisitze).
  • Eine Wohnnutzung oder ein dauerhafter Aufenthalt ist nicht zulässig.
  • Änderungen, Umbauten oder Erweiterungen bedürfen in der Regel einer Genehmigung durch den Kolonievorstand oder den Bezirksverband.

Zweck der Regelung

Die baulichen Anlagen sollen:

  • den Erholungszweck des Gartens unterstützen,
  • Raum für Geräte, Erntegut und persönliche Gegenstände bieten,
  • sich harmonisch in das Gesamtbild der Anlage einfügen.

Sie dürfen nicht den Charakter einer Wochenendsiedlung oder eines Wohngebiets annehmen.
Die Laube dient ausschließlich der zeitweiligen Erholung und dem Aufenthalt während der Gartenarbeit.

Hinweis: Bei Neubauten, Erweiterungen oder Sanierungen von Lauben und Nebenanlagen sollte
vor Beginn der Arbeiten immer Rücksprache mit dem Kolonievorstand oder dem
Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e. V. gehalten werden.
So lassen sich spätere Konflikte vermeiden und die geltenden Bau- und Gartenordnungen einhalten.


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