🏡 Erholungsnutzung der Parzelle
(maximal ein Drittel der Fläche)
Neben der gärtnerischen Nutzung ist in jeder Kleingartenparzelle auch ein Anteil zur
Erholung und Freizeitgestaltung vorgesehen.
Dieser Teil darf jedoch nicht mehr als ein Drittel der Gesamtfläche betragen
und soll den kleingärtnerischen Charakter der Parzelle erhalten.
Was zählt zur Erholungsnutzung?
Zur Erholungsnutzung zählen im weitesten Sinne die gestalteten Pflanzen- und Freizeitflächen,
die der Erholung der Pächterinnen und Pächter sowie deren Familien dienen.
Dazu gehören unter anderem:
- Rasenflächen und Blumenbeete,
- Ziersträucher, Hecken, Steingärten oder Biotope,
- kleine Sitzbereiche, Terrassen oder Gartenwege,
- dekorative Gestaltungselemente wie Pflanzkübel oder Gartenfiguren (in angemessenem Umfang).
Die Erholungsfläche trägt zur Vielfalt und Schönheit der Kleingartenanlage bei,
steht jedoch immer in Balance mit der gärtnerischen Nutzung.
Zulässige bauliche Bestandteile
Innerhalb der Erholungsnutzung sind auch kleinere bauliche Elemente erlaubt,
sofern sie:
- in Größe und Anzahl überschaubar bleiben,
- den Gemeinschaftscharakter der Anlage nicht beeinträchtigen,
- und gegebenenfalls genehmigt sind.
Beispiele:
- kleine Kinderspielgeräte (z. B. Schaukel, Rutsche) – genehmigungspflichtig durch Verein und Verband,
- Planschbecken bis 300 cm Durchmesser,
- Trampoline bis 150 cm Durchmesser.
Diese Elemente sollten vorübergehend aufgestellt und leicht entfernbar sein.
Feste oder dauerhafte Großbauten gelten nicht als zulässig.
Warum ist die Erholungsnutzung begrenzt?
Die Regelung stellt sicher, dass der gemeinnützige Zweck des Kleingartenwesens gewahrt bleibt.
Ein Kleingarten ist kein Freizeitgrundstück, sondern verbindet Gartenbau und Erholung.
Daher muss die Erholungsfläche stets in einem ausgewogenen Verhältnis zur gärtnerischen Nutzung stehen.
Hinweis:
Für bauliche oder gestalterische Änderungen innerhalb der Erholungsfläche ist häufig eine
Genehmigung des Kolonievorstands oder des
Bezirksverbands Spandau der Kleingärtner e. V. erforderlich.
Im Zweifel sollte vor Beginn der Arbeiten Rücksprache gehalten werden.

